PKW

(Ausbildung erfolgt auf SEAT Ateca, Audi A6 und Corvette C6)

 

Fahrerlaubnisklasse B / B17 / B-Automatik

  • Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • schließt Klasse L und AM ein

Fahrerlaubnisklasse B96

  • spezieller Anhängerführerschein, welcher zum Erwerb der Klasse B gleich bei der Führerscheinstelle mitbeantragt werden kann
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der 750 kg zulässige Gesamtmasse übersteigt, wobei mehr als 3500 kg erreicht werden, 4250 kg aber nicht überschritten werden dürfen

 

SONSTIGE

Fahrerlaubnisklasse L

  • Zugmaschinen die für Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau bestimmt sind
  • hierfür ist nur die Theorieprüfung erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre

KRAFTRÄDER

(Ausbildung erfolgt auf Suzuki und Honda CB 500 F)

 

Fahrerlaubnisklasse A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge von nicht mehr als 50 ccm, 45 km/h und max. 15 kW Motorleistung
  • schließt Klasse AM (Moped, Roller) ein
  • Mindestalter: 16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW
  • Verhältnis v. Leistung zu Leergewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
  • bei Vorbesitz der Klasse A1 (mind. 2 Jahre) ist keine Theorieprüfung nötig
  • schließt Klassen A1 und AM ein
  • Mindestalter: 18 Jahre 

Fahrerlaubnisklasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 35 kW
  • Verhältnis v. Leistung zu Leergewicht muss 0,2 kW/kg übersteigen
  • bei Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre) ist keine Theorieprüfung nötig
  • Altersgrenze bei Direkteinstieg (kein Vorbesitz von A1, A2) ist 24 Jahre
  • Altersgrenze für dreirädrige Kfz von mehr als 15 kW ist 21 Jahre
  • schließt Klassen A1, A2 und AM ein
  • Mindestalter: 24 Jahre